Schutz der Urheberrechte
Der Urheberrechtschutz dehnt sich auf die Werke von Literatur, Wissenschaft und Kunst, die zu jeglischem materiellen Ausdrück gebracht sind. Die rechtliche Schutz umfasst die literarischen Werke (einschließlich Computerprogramme), sowie daramatische und musicalisch-dramatische Stücke, Drehbücher, tänzerische sowie pantomimische Werke, musikalische Werke (mit Angabe und ohne einen Text), audiovisuelle Texte (d.h. Kino-, Fernsehens-,Video-, Diapositiv,-Bildstreifen sowie andere Kino- und Fernsehenswerke), Bilder, Skulpture, Graphik, Formgestaltung, graphische Erzählungen, Comics, andere malerische Werke; Kunstgewerbe, Werke der Baukunst, gartenbauliche Werke, Werke des Starkbauwesens, Photowerke und die mit den ähnlichen Mitteln ausgeführten Werke, Landkarten, geologische Karten und andere Karten, Pläne, Entwürfe; plastische Werke der Erdkunde, Feldmeßkunst, sowie anderer Wissenschaftenen; andere Werke.
Die Werke von ausländischen Verfassern, die sowie in Rußland als auch im Ausland veröffentlicht sind, werden auch in Rußland rechtlich geschützt, und zwar aufgrund des Gesetzes “Über Urhebersrecht und verwandte Schutzrechte” der Russischen Föderation vom Jahre 1993 (In der Fassung des Gesetzes № 110-ФЗ vom 10. Juli 1995), sowie des Gesetzes “Über Rechtsschutz von Computerprogramm und Datenbanken” der Russischen Föderation vom Jahre 1992
Welturheberrechtsabkommen, der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst sowie aufgrund der mit einigen Staaten abgeschlossenen gegenseitigen Ablommen und anderen Ordnungsvorschriften.
Besonderheit des Urhebersrechtes besteht darin, daß diese Rechte ab Datun der Schaffung eines Werkes und vermöge der Tatsache dieser Schaffung entstehen und den rechtliche Schutz bekommen. Demnach, ist die Vornahme jeglicher Rechtshandlungen (einer Eintragung ins Staatsregister usw) nicht nötig.Trotzdem, gebrauchen die Verfasser öfter das Deponierung- sowie Eintragungsverfahren eines Werkes bei den Gesellschaften für Rechtlichen Schutz der Urheberrechte. Die obergenannte Deponierung ist nicht bündig und wird auf dem Wunsche eines Verfassers ausgeführt. Nichtdestoweniger, ist in manchen Fällen ist Deponierung für Beweis des Urgebersrechts hilfsreich, z.B. bei dem Gerichtsverfahren sowie bei der Übertragung der kommerziellen Urhebersrechte an die Geschäftsparnter.
Die Agentur “Jermakowa, Stolyarowa und Partner” führt Deponierung sowie Eintragung sämtlicher Gegenstände der Urhebersrecht aus. Hiermit teilen wir uns daß um eine Deponierung- oder Eintragungsdienst zu leisten brauche wir di Urkunden wie folgt:
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Zwei Exemplare des originellen Werkes mit einer Titelseite, unter Angabe des Namens des Verfassers (der Verfasser) sowie Datum der Schaffung. Sämtliche Seiten, die Titelseite miteinbeschloßen, soll vom dem Verfasser unterschrieben werden
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Ein Exemplar der Annotation, d.h. einer kurzen (von 5 bis 7 Zeilen) Inhaltsangabe des Werks unterzeichnet von dem Verfasser.
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Eine Ausweisablichtung des Verfassers (der Verfasser), und zwar der Seiten 1,2, und einer Seite mit Angabe des Meldevermerkes
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Der von dem Verfasser unterzeichnete Antrag (die Antragsformular ist auf Anfrage abzusenden).
Eintragung sowie Deponierung eines Unrhebersrechtsgegenstandes werden im Laufe einer Woche ausgeführt.
In Sonderfällen, die mit dem rechtlichen Schutz von Computerprogramm sowie von Datenbanken verbunden sind, emfehlt es sich, die obergenannten Gegenstände bei dem Patentsamt Rußlands eintragen zu lassen. Die obergenannte Eintragung ist nicht gesetzbündig, ist aber für einen Verfasser wesentlich hilfsreich, im Falle eine Notwendigkeit, die Rechte von den unbefugten Handlungen dritter Personen zu schutzen sowie eine diese Rechte von den Verfassern lut Vertrag einzuräumen, vorhanden ist.
Unsere Agentur leistet Dienste zu Begleitung des Verfahrens der Computerprogramm –sowie Datenbankeneintragung bei dem Patentsamt, sowie Beistand bei der Entwicklung sowie dem Eintragungverfahren der Urheberverträge, deren Gegenstand Übertragung von Urhebersrechten auf Verfasserswerke, Software und Datenbanken.
Aufgrund der Tatsache, daß die meisten Staaten bei den internationalen Übereinkünften zum Schutz von Urheberrecht teilnehmen, sind die Formfordernisse für Werke, für die die rechtliche Schutz beansprucht wird, auf ein Mindestmaß eingeschränkt.
Nichtdestoweniger, sind in einer Reihe der Staaten (z.B. in den Verienigten Staaten) die Arten der Verfahren beansprucht, ohne deren Einwendung sind die Aussichten eines Rechtinhabers, Rechtsverletzungen zu widerstehen, öfter gleich Null. Insbesondere, in den Vereinigten Staaten ist es praktisch unmöglich, von einem Rechtsverletzer
Schaderersatz sowie Rechtsanwaltskosten zu fordern, im Falle ein von dem Urhebersrechtsamt der USA ausgestelltes Entragugnszeugniss nicht vorhanden ist.
Außerdem, ist betreffend einigen in den Vereinigten Staaten veröffentlichen Werken (z.B. in den USA gedrehten Filmstreifen) die Eintragung der Verfasserwerke gesetzbündig. Unsere Agentur, die die verlässlichen als Patentanwälte eingetragen Geschäftspartner hat, ist fähig, Ihnen den Bestschutz zu gewährleisten und zwar mittels Registrierung sowie Deponierung der Werke bei dem Urhebersrechtamt von der Kongreßbibliotek.