DER RECHTLICHE SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Unter den Hauptrichtungen von TĂ€tigkeit unserer Agentur gibt es Leistung der mit dem gerichtlichen Schutz verbundenen Dienste.Unsere Angestellten haben eine umfangreiche Erfahrung im Bereich des Schutzes von Rechten unserer Auftraggeber bei den Schieds- und Zivilgerichten, der juristischen Begleitung von Strafverfahren sowie der Interessevertretung in den administrativen Streiten, bei der Kammer fĂŒr Patentstreitsachen sowie bei dem Antomonopolamt.
ErfahrungsgemÀà ist jedes mit der Kollision der Rechte auf GegenstĂ€nde des geistigen Eigentums verbundene Verfahren eigenartig and hat eine ganze Reihe der möglichen Lösungen. Auf diesem Grund ist es Ă€uĂerst wichtig gerade auf dem ersten Etappe eine Analyse der Situation richtigerweise auszufĂŒhren und einen ansichtsreichen Weg der Verfahrensbegleitung zu erwĂ€hlen. Ei ist bekannt, daĂ die mit den Rechten auf Erfindungen, gewerbliche MĂŒster, Warenzeichen, Handelsbezeichnungen, Urheberrechten verbundenen Streite können administrativ-, zivil- und strafrechtlich- entschieden werden. Eine ErwĂ€gung fĂŒr alle Vor- und Nachteile des oder jenes Wegs ist eine der Bedingungen des Ergolgs.
Gerichtliches Verfahren
Die mit der Verletzung der Rechte auf GegenstĂ€nde des geistigen Eigentums verbundenen Streite können in einem Verfahren bei dem Schieds-, Zivil- und Vertragsgericht behandelt werden.Â
Zum ZustÀndigkeit von Schiedsgericht gehören, unter anderem, die Streite im Bereich der unternehmerischen TÀtigkeit. Aus diesem Grund können als Parteien in einem Schiedsverfahren juristische Personen sowie Einzeluntermehmer, die in vorgeschriebener Weise ins Staatsregister eingetragen sind.
Die Zivilgerichte behandeln die Streite, an denen die BĂŒrger (natĂŒrlische Personen) teilnehmen. Die obergenannte Verfahrensordnung ist anzuwenden im Falle sich die Parteien vertragt haben, den Streit vor einem Vertragsgericht einleiten.
Widerrechtliche Entnahme der Urheberschaft sowie unbefugter Gebrauch von GegenstĂ€nde des geistigen Eigentums, im Falle die letztere Handlungen einen GroĂschaden verursacht haben, wiederholt oder von einer Personengruppe nach vorhergehende Verabredung begangen sind, zieht nach sich die strafrechtliche Verantwortung aufgrund Art. 146, 147,180 des Strafgesetzbuchs.
AuĂer dem gerichtlichen Bechandlung der Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums ist eine Art der FĂ€lle vorhanden, die der Behandlung den Verwaltungsbehörden unterliegen.
Administrativverrfahren.
Die Kammer fĂŒr Patentstreite behandelt die Ersuche und EinwĂ€nde wie folgt:
- EinwÀnde auf  Versagungsentscheidung, ein Patent auszustellen oder ein Erfindungs-, Gebrauchsmuster sowie gewerblichen Musterpatent auszustellen.
- EinwĂ€nde auf eine Entscheidung, ein Anmeldungsgesuch fĂŒr Erfindungs-, Gebrauchsmuster sowie gewerblichen Musterseintragung als zurĂŒckgenommen zu befinden.
- EinwÀnde auf  Entscheidung, ein Patent auszustellen oder ein Erfindungs-, Gebrauchsmuster sowie gewerblichen Musterpatent auszustellen.
- EinwĂ€nde auf Wirkung auf dem Territorium der Russischen Föderation eines Urheberszeugnisses oder eines in der UdSSR ausgestellten Erfindungspatents, eines Zeugnisses sowie eines Patents auf gewerblichen Muster; eines laut Eurasischen PatentĂŒbereinkommen vom 9.September 1994 ausgestellten eurasischen Patents.
- EinwĂ€nde auf die Entscheidung in der Folge einer formellen PrĂŒfung eines Anmeldungsgesuchs die getroffen wurde; auf Eintragung eines Warenzeichens sowie einer Ursprungsbezeichnung; EinrĂ€umung des Rechts auf Ursprungsbezeichnung; oder auf Versagungsentscheidung, das obergenannte Gesuch zu behandeln;
- EinwĂ€nde auf Entscheidung einer PrĂŒfung einer angemeldeten Bezeichnung, die aufgrund eines Anmeldungsgesuches ausgefĂŒhrt ist, einen Warenzeichen eintragen zu lassen, oder eine Ursprungsbezeichnungen eintragen zu lassen und deren Nutzungsrecht einzurĂ€umen; auf EinrĂ€umung des Recht, eine eingetragene Ursprungsbezeichnungen zu nutzen; sowie EinwĂ€nde auf Entscheidung einen rechtlichen Schutz zu gewĂ€hren oder einen rechtlichen Schutz zu verweigern, der in Ăbereinstimmung mit Madrider Abkommen ĂŒber die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken einzurĂ€umen ist.
- EinwĂ€nde auf Entscheidung als zurĂŒckgenommen zu befinden wie folgt: ein Anmeldungsgesuch fĂŒr Warenzeicheneintragung; ein Anmeldungsgesuch fĂŒr Eintragung einer Ursprungsbezeichnungen; ein Anmeldunggesuch, einen Nutzungsrecht auf Ursprungsbezeichnungen einzurĂ€umen sowie einen Nutzungsrecht auf eingetragene Ursprungsbezeichnungen einzurĂ€umen .
- EinwĂ€nde auf Entscheidung, einen rechtlichen Schutz fĂŒr einen Warenzeichen, Ursprungsbezeichnungen einzurĂ€umen, ein Zeugnis ĂŒber das Recht der Ursprungsbezeichnungsnutzung auszustellen; auf Wirkung auf dem Territorium der Russischen Föderation eines in der UdSSR eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichens sowie auf EinrĂ€umung des rechtlichen Schutzes fĂŒr ein international eingetrages Warenzeichen auf dem Territorium der Russischen Föderation.Â
- EinwĂ€nde auf Entscheidung einen rechtlichen Schutz fĂŒr einen Warenzeichen einzurĂ€umen, die auf den Namen eines Agents sowie eines Vertreters der Person ausgestellt ist, die ein Inhaber eines ausschlieĂlichen Recht auf obergenanntes Warenzeichen ist und zwar in einem der Staaten, die an den Pariser VerbandsĂŒbereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums teilnimmt.
- Gesuch auf Anerkennung eines Warenzeichens als notorisch auf dem Territorium der Russischen Föderation.Â
- Gesuch auf vorzeitiges Erlöschen des rechtlischen Schutzes fĂŒr ein Warenzeichen im Falle das eingetragene Warenzeichen als gemeinfreie Bezeichnung einer Warengruppe bekannt geworden ist.
- Gesuch auf vorzeitiges Erlöschen des rechtlischen Schutzes fĂŒr ein Warenzeichen sowie fĂŒr eine internationale Eintragung des Warenzeichen auf dem Territorium der Russischen Föderation infolge dessen ununterbrochener NichtausĂŒbung im Verlauf von jeglichen drei Jahren nach dessen Eintragung oder EinrĂ€umung des rechtlichen Schutzes fĂŒr internationale Eintragung des Warenzeichnens auf dem Territorium der Russischen Föderation.
- Gesuch auf Erlöschen des rechtlischen Schutzes fĂŒr Ursprungsbezeichnung sowie der Wirkung des Zeugnisses auf das Recht derer Nutzung oder auf Erlöschen der Wirkung des Zeugnisses auf das Recht solcher Nutzung.
- EinwĂ€nde auf Entscheidung, einen rechtlichen Schutz fĂŒr Warenzeichen einzurĂ€umen, das auf dem Territorium der Russischen Föderation als notorisch bekannt ist.
Die Antimonopolbehörde behandeln die mit dem unlauteren Wettbewerb verbundenen FÀlle; unter anderen, die FÀlle, in denen laut Art. 14 des Wettbewerbgesetzes der unlautere Wettbewerb im Bereich des Erwerbs sowie Nutzung der Rechte auf Individualisierungsmittel von juristischen Person, Produktion, Werke oder Dienste unzulÀssig ist.
Die Rechtsberater und AnwÀlte unserer Agentur haben eine positibe Erfahrung bei den Behandlungen der FÀlle aller Arten und sind bereit, Ihnen eine notwendinge Hilfe einzurÀumen.