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Eintragung von Computerprogramm und Datenbanken
Das Gesetz der Russischen Föderation N 3523-I “Über die rechtliche Schutz von Computerprogramm und Datenbanken” vom 23.September 1992 regelt die in Zusammenhang mit dem rechtlichen Schutz und Nutzung der Computerprogramm und Datenbanken zu entstehenden Verhältnisse.
Die fĂĽr die Ausfertigung der Urkunden fĂĽr die Computerprogrammeintragung notwendigen Angaben sind wie folgt:
1. Vollname der Firma oder Name des Anmelders;
2. Rechtsdomizil der anmeldenden Firma oder die ständige Anschrift des Anmelders;
3. Die Briefanschrift;
4. Dienststellung und Name des Geschäftsführers der Firma;
5. Die Verfasser der Datenbanke, unter Angabe von:
-Namen und Vornamen;
-Geburtsdatum;
-Nationalität;
-ständiger Anschrift und Telefonnummer.
6. Bezeichnung der Programme (Voll-und Kurzname)
7. einen frĂĽherer sowie alternativen Name von Programm;
8. Datum des Programmsvollendung
9. Kurzbeschreibung von Beitrag jedes Verfassers (wer was entwickelte, unter Angabe des Betragsanteils)
10. Quellkode (Umfang unter 70 Blätter)
11. Bezeichnung der Programmierungssprache sowie des Betriebssystems usw, die für die Programmentwicklung gebraucht worden sind, sowie in das obergenannte Programm eingeschlossen und zu dessen Anwendung notwendig sind (unter Angabe von Vertragsnummern und Erwerbsdaten im Falle eines Erwerbs).
12. Annotation im Umfang unter 700 Lettern (d.h.1\2 Seite), unter Hinweise von Bestimmungszweck, Anwendungsbereich sowie Funktionsinhalt des Computerprogramms;
Die für die Ausfertigung der Urkunden für die Datenbankeneintragung notwendigen Angaben sind wie folgt:
1. Vollname der Firma oder Name des Anmelders;
2. Rechtsdomizil der anmeldenden Firma oder die ständige Anschrift des Anmelders
3. Die Briefanschrift;
4. Dienststellung und Name des Geschäftsführers der Firma
5. Die Verfasser der Datenbanke.
-Name und Vorname;
-Geburtsdatum;
-Nationalität;
-ständige Anschrift und Telefonnummer.
6. Bezeichnung der Programme (unter Angabe von Voll-und Kurzname)
7.Datum der Datenbankenvollendung;
8. Kurzbeschreibung von Beitrag jedes Verfassers (wer was entwickelte, unter Angabe des Betragsanteils)
9. Angaben zum Identifizierung des Datenbanken (Tabellen der Datendarstellung, Verbindungsweg für Tabelleneintragung sowie Beispiele für Informationsinhalt von Tabellen) (Umfang unter 50 Blätter).
10. Annotation im Umfang unter 700 Lettern (d.h.1\2 Seite) unter Hinweis von Bestimmungszweck, Anwendungsbereich sowie Funktionsinhalt von Datenbanken.
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